Kein Neubaugebiet in den Erdbeeräckern

Luftbild

Wir lehnen ein neues Baugebiet in den Erdbeeräckern ab.  Zum einen gibt es in Elsenfeld noch ca. 250 erschlossene Bauplätze. Weiterhin werden mit der Schule in Schippach, evtl. mit dem Projekt Friedhofstr./Ubaldstr., dem Areal am Shellkreisel und den Möglichkeiten in der Friedhofstr./ Kiga Abenteuerland und nicht zuletzt am Märktezentrum einige Möglichkeiten geschaffen, um Wohnraum zu generieren. Ebenso darf nicht übersehen werden, dass immer wieder Häuser und Wohnungen von älterem Mitbürger*innen frei werden. Ob und wie in der Hauptstr. Wohnraum geschaffen werden kann, muss noch geprüft werden.

Die Ressource Boden ist nicht endlos. Zurzeit werden in Bayern jeden Tag ca. 10.8 ha Boden versiegelt. Dabei ist er Lebensraum, Wasserspeicher und Wasserfilter, Grundlage für unsere Ernährung und Klimaschützer – unser Boden ist viel mehr als nur der Untergrund, auf dem wir gehen. Seine Aufgaben sind vielfältig und ohne ihn würde unser Ökosystem nicht funktionieren.

Unserer Meinung nach ist es in der heutigen Zeit nicht mehr verantwortbar am Ortsrand weitere Flächen zu versiegeln und gleichzeitig ein aussterben des Ortskernes hinzunehmen. Daher fordern wir: Keine Ausweisung von Neubaugebieten am Ortsrand, sondern effektive Ortskernsanierung, um so dem sog. Donut-Effekt entgegenzuwirken. Gegebenenfalls könnte geprüft werden, ob Förderprogramme, wie z.B. „Junge Menschen kaufen alte Häuser“ möglich sind. In der Vergangenheit wurden viele Fehler in dieser Richtung gemacht. So sind wir in diese Situation gekommen, dass für die jetzige junge Generation kein verfügbares Bauland vorhanden ist. Wir wollen nicht, dass die gleichen Fehler wiederholt werden und für zukünftige Generationen alles verbaut wird.

In der MGR Sitzung vom 22.02.2021 wurde auf unseren Antrag hin beschlossen, dass neue Baugebiete in Elsenfeld nur noch erschlossen werden dürfen, wenn die Grundstücke im Besitz der Gemeinde sind. Dies ist bei den Erdbeeräckern nur zu einem kleinen Teil der Fall. Es gibt keine Handhabe der Verwaltung, die Besitzer zum Verkauf zu bewegen. Unserer Meinung nach müssen alle Grundstücke erst im Besitz der Gemeinde sein, damit ein Baugebiet erschlossen wird. Scheitert die Verwaltung mit dem Aufkaufen, muss auch darüber nachgedacht werden den Flächennutzungsplan zu ändern.
Dieser FNP ist in seiner letzten Änderung von 2004 und somit schon 17 Jahre alt. Normalerweise soll ein FNP alle 12 – 15 Jahre überarbeitet werden. Ein FNP der älter als 15 Jahre ist, kann in der Regel seiner bodenordnungspolitischen Aufgabe nicht mehr gerecht werden.

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